Wenn der Unfallgegner die Schuld trägt, übernimmt in der Regel dessen Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten und die Reparatur. Sie haben das Recht auf ein unabhängiges Unfallgutachten, das alle Schäden präzise dokumentiert. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung erfolgreich durchzusetzen.