Kfz-Sachverständigenbüro Blum

Wildschaden in Oberkirch – Diese Ansprüche sollten Sie bei der Versicherung geltend machen

KFZ Gutachter in Karlsruhe und Umgebung Arthur Blum

Ein Reh huscht am frühen Morgen über die Landstraße zwischen Oberkirch und Bottenau. Es ist neblig, Sie fahren vorsichtig – und trotzdem: Es kommt zur Kollision. Der Schreck sitzt tief, das Fahrzeug ist beschädigt. Nach einem Wildunfall stellen sich viele Fragen: Was übernimmt die Versicherung? Muss ich den Wildschaden beweisen? Und was genau kann ich geltend machen?

Wer sich hier nicht auskennt oder zu lange wartet, riskiert, auf Teilen der Reparaturkosten sitzen zu bleiben. Besonders bei älteren Fahrzeugen oder unklarer Sachlage versuchen Versicherungen, bestimmte Positionen abzulehnen. In Oberkirch, wo Wildwechsel auf den umliegenden Landstraßen keine Seltenheit ist, sollten Sie vorbereitet sein – denn ein richtig dokumentierter Wildschaden kann vollständig ersetzt werden.

In diesem Blogartikel zeigen wir Ihnen, welche Ansprüche Sie nach einem Wildunfall geltend machen können, welche Nachweise erforderlich sind und wie Kfz Gutachter Blum Ihnen in Oberkirch hilft, Ihre Rechte gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Was genau zählt als Wildschaden – und was nicht?

Nicht jeder Zusammenstoß mit einem Tier wird automatisch als „Wildschaden“ anerkannt. Entscheidend ist, um welche Tierart es sich handelt und ob Ihre Versicherung diesen Fall in der Teilkaskopolice abdeckt.

Die folgende Übersicht zeigt, welche Wildunfälle typischerweise von der Teilkasko übernommen werden – und welche nicht:

TierartWird als Wildschaden anerkannt?Voraussetzung für Erstattung
Haarwild (z. B. Reh, Wildschwein, Hase)Ja – laut § 2 BundesjagdgesetzPolizei- oder Jagdpächterbestätigung
Haustiere (Hund, Katze)Nein – gilt nicht als WildschadenMeist über Vollkasko regulierbar
Rinder, Pferde, SchafeNein – Haftpflicht des Tierhalters greiftSchadensmeldung über Tierhalter notwendig

In Oberkirch sind Wildunfälle vor allem im Umland Richtung Renchtal oder in Waldgebieten rund um Ringelbach häufig – hier gelten in der Regel die Bestimmungen für Haarwild.

Welche Nachweise bei einem Wildschaden zwingend erforderlich sind

Damit die Versicherung den Schaden übernimmt, benötigen Sie Belege über den Unfallhergang. Ohne diese verweigern viele Versicherungen die Erstattung oder zahlen nur teilweise.

Im Überblick erkennen Sie die wichtigsten Nachweise bei einem Wildschaden:

NachweisWarum er wichtig istWie Kfz Gutachter Blum unterstützt
Polizeiliche UnfallaufnahmeOffizieller Nachweis über WildkontaktBeratung zur richtigen Vorgehensweise
Spuren am FahrzeugFell, Blut, Schäden dokumentierenFotodokumentation im Gutachten enthalten
Wildbescheinigung vom JägerAlternativ zur Polizei bei KleintierenHinweis und Anleitung zur Beantragung

Kfz Gutachter Blum hilft Ihnen in Oberkirch nicht nur bei der technischen Bewertung, sondern auch bei der Beschaffung und Organisation aller nötigen Belege.

Welche Kosten nach einem Wildschaden erstattet werden können

Je nach Versicherungspolice sind nicht nur die reinen Reparaturkosten erstattungsfähig, sondern auch Zusatzkosten – etwa für Abschleppen, Leihwagen oder Gutachten. Wichtig ist, dass alle Positionen im Schadengutachten aufgeführt sind.

Nachfolgend finden Sie typische Erstattungspositionen bei einem Wildunfall:

ErstattungspositionÜbernahme durch Teilkasko möglich?Voraussetzung
ReparaturkostenJaSchaden muss nachweislich vom Wild stammen
AbschleppkostenJaWenn Fahrzeug nicht mehr fahrbereit war
Nutzungsausfall oder MietwagenTeilweise, je nach PoliceMuss separat vereinbart oder belegt sein

In Oberkirch erleben wir häufig, dass Kunden überrascht sind, wie viele Kostenpositionen tatsächlich geltend gemacht werden können – vorausgesetzt, die Dokumentation ist vollständig.

Warum ein Schadengutachten auch bei Wildschäden entscheidend ist

Viele Versicherungen bieten eine Reparaturfreigabe ohne Gutachten an – besonders bei kleineren Schäden. Das klingt bequem, führt aber schnell zu finanziellen Nachteilen: verdeckte Schäden bleiben unentdeckt, Nutzungsausfall wird nicht dokumentiert und der Wertverlust kann nicht nachgewiesen werden.

Kfz Gutachter Blum erstellt in Oberkirch vollständige Wildschaden-Gutachten – neutral, anerkannt und auf Wunsch auch vor Ort.

Was Sie unmittelbar nach einem Wildunfall tun sollten

Der richtige Ablauf nach dem Wildkontakt entscheidet oft darüber, ob und wie die Versicherung zahlt. Ein falsch dokumentierter Schaden oder unterlassene Meldung führen schnell zur Ablehnung.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Schritte nach einem Wildunfall in Oberkirch:

SchrittWas zu tun istWarum es wichtig ist
Anhalten, Warnblinker, AbsichernEigene Sicherheit gewährleistenPflicht bei Unfällen
Polizei verständigenUnfall aufnehmen lassenOffizieller Beleg für Versicherung
Kein Tier mitnehmenGesetzlich verbotenGilt als Wilderei
Gutachter beauftragenSchaden dokumentieren und bewerten lassenBasis für vollständige Regulierung

Kfz Gutachter Blum berät Sie auch am Telefon, wenn Sie unsicher sind, was Sie nach einem Unfall tun sollen – damit Sie nichts vergessen und Ihre Ansprüche nicht gefährden.

Fazit – In Oberkirch lohnt sich schnelles Handeln beim Wildschaden

Ein Wildschaden ist unangenehm – aber mit dem richtigen Vorgehen muss er kein finanzielles Problem werden. Entscheidend ist, dass Sie den Schaden korrekt dokumentieren, alle Nachweise sichern und die richtigen Schritte einleiten.

Kfz Gutachter Blum hilft Ihnen in Oberkirch zuverlässig weiter: Wir erstellen vollständige, anerkannte Gutachten, beraten Sie zur Nachweisführung und sorgen dafür, dass Sie keinen Cent verschenken. Ob Reh, Wildschwein oder Hase – wir sichern Ihren Anspruch.


Häufig gestellte Fragen zu Wildschaden

Nach einem Zusammenstoß mit Wild kommen viele Fragen auf: Was muss ich tun? Was zahlt die Versicherung? Und wie beweise ich überhaupt, dass es ein Wildunfall war? Hier finden Sie die häufigsten Fragen – mit klaren Antworten für Oberkirch und Umgebung.

Was zählt genau als Wildschaden?

Als Wildschaden gilt ein Unfall mit Haarwild nach § 2 Bundesjagdgesetz – etwa Rehe, Wildschweine oder Hasen. Teilkaskoversicherungen decken diese Schäden in der Regel ab. Haustiere oder Nutztiere zählen hingegen nicht dazu und müssen anders reguliert werden.

Muss ich nach einem Wildschaden die Polizei rufen?

Ja – das ist unbedingt zu empfehlen. Die polizeiliche Aufnahme ist ein entscheidender Beleg gegenüber der Versicherung. Alternativ kann auch eine Wildbescheinigung vom zuständigen Jäger vorgelegt werden, jedoch ist die Polizei immer der sicherste Weg.

Wird ein Gutachten bei einem Wildunfall immer benötigt?

Nein, aber es ist sehr zu empfehlen. Nur mit einem vollständigen Gutachten lassen sich verdeckte Schäden, Nutzungsausfall oder eine Wertminderung nachweisen. Ohne Gutachten zahlen Versicherungen oft nur einen Teil der tatsächlichen Kosten.

Wie lange habe ich Zeit, um den Wildschaden zu melden?

Sie sollten den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung melden – idealerweise noch am selben Tag. Bei zu später Meldung kann die Versicherung eine Regulierung verweigern oder kürzen. Der Gutachter sollte ebenfalls zeitnah beauftragt werden.

Was mache ich, wenn das Tier weggelaufen ist?

Auch dann sollten Sie die Polizei verständigen. Die Beamten suchen nach Spuren und dokumentieren die Situation. Ein Gutachter kann zusätzlich Schäden wie Fellreste, Dellen oder Blutanhaftungen dokumentieren – das erhöht Ihre Chancen auf Erstattung.

Zahlt die Versicherung auch einen Mietwagen?

Das hängt von Ihrer Police ab. Viele Teilkaskoversicherungen übernehmen die Kosten für ein Ersatzfahrzeug nicht automatisch. Wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten, kann jedoch eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden – vorausgesetzt, sie wird korrekt im Gutachten dokumentiert.